Home | Aktuelles | Amateurfunk | Chaoswelle | DARC-OV | Afu-Lexikon | Service | Datenschutz | Impressum | Anmelden
K
Aktuelle Version (15:22, 27. Aug. 2019) (bearbeiten) (rückgängig)
 
(Der Versionsvergleich bezieht 4 dazwischen liegende Versionen mit ein.)
Zeile 2: Zeile 2:
= Rufzeichen =
= Rufzeichen =
-
Das Rufzeichen Identifiziert den Amateurfunker. Es setzt sich aus dem Landeskenner, einer Zahl und einem 2-5 Stelligen Präfix zusammen.
+
Das Rufzeichen identifiziert weltweit den Funkamateur. Es setzt sich aus dem Präfix (Landeskenner und eine Zahl) und einem 1-7 Stelligen Suffix zusammen.
-
Die Landeskenner für Deutschland sind DA-DR.
+
Die Landeskenner für Deutschland sind aus dem Bereich DA-DR.
-
Die Rufzeichen werden in Deutschland von der Bundesnetzagentur vergeben. Die Rufzeichen gelten in Deutschland auch als Zulassung zum Amateurfunkdienst.
+
Die Bundesnetzagentur [[BNetzA]] vergibt nach dem Bestehen einer Prüfung eine Amateurfunkgenehmigung (ugs. Lizenz). Zur Amateurfunkgenehmigung wird ein Rufzeichen vergeben. Amateurfunk ohne Genehmigung ist illegal (d.h. strafbar)
 +
 
 +
Es gibt verschiedene Arten von Rufzeichen.
 +
Es gibt persönlich zugeteilte Rufzeichen D*1***-D*9*** als auch Rufzeichen für Klubstationen (Klasse A: DA0, DB0 DC0, DF0, DH0, DK0, DL0, DM0 und Klasse E: DO0), Ausbildungsrufzeichen (DN), Kurzzeitklubstationen (DA0), Exterritoriale Funkstellen (Antarktis oder ISS - DP1, DP0), Experimentelle Sonderstationen (DA5U) sowie Relaisfunkstellen, Funkbaken und Digipeater (DB0).
 +
 
 +
Für Funkamateure die keine Amateurfunkgenehmigung haben oder nur zuhören wollen, werden vom Deutschen Amateur Radio Club - DARC spezielle, rufzeichenähnliche Kennzeichen vergeben. (DE****)
 +
 
 +
Die persönlichen Rufzeichen ein Leben lang gültig. Sonderrufzeichen etc sind an spezielle Bedingungen gebunden und nur zeitweise gültig.

Aktuelle Version

Rufzeichen

Das Rufzeichen identifiziert weltweit den Funkamateur. Es setzt sich aus dem Präfix (Landeskenner und eine Zahl) und einem 1-7 Stelligen Suffix zusammen.

Die Landeskenner für Deutschland sind aus dem Bereich DA-DR.

Die Bundesnetzagentur BNetzA vergibt nach dem Bestehen einer Prüfung eine Amateurfunkgenehmigung (ugs. Lizenz). Zur Amateurfunkgenehmigung wird ein Rufzeichen vergeben. Amateurfunk ohne Genehmigung ist illegal (d.h. strafbar)

Es gibt verschiedene Arten von Rufzeichen. Es gibt persönlich zugeteilte Rufzeichen D*1***-D*9*** als auch Rufzeichen für Klubstationen (Klasse A: DA0, DB0 DC0, DF0, DH0, DK0, DL0, DM0 und Klasse E: DO0), Ausbildungsrufzeichen (DN), Kurzzeitklubstationen (DA0), Exterritoriale Funkstellen (Antarktis oder ISS - DP1, DP0), Experimentelle Sonderstationen (DA5U) sowie Relaisfunkstellen, Funkbaken und Digipeater (DB0).

Für Funkamateure die keine Amateurfunkgenehmigung haben oder nur zuhören wollen, werden vom Deutschen Amateur Radio Club - DARC spezielle, rufzeichenähnliche Kennzeichen vergeben. (DE****)

Die persönlichen Rufzeichen ein Leben lang gültig. Sonderrufzeichen etc sind an spezielle Bedingungen gebunden und nur zeitweise gültig.