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- | Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder Treibnetzbojen. | + | Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder CW-Aussendungen von Treibnetzbojen. |
Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt. | Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt. | ||
- | In Deutschland | + | In Deutschland übernimmt die Interessengruppe (IG) Intruder-Watch die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de). |
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Aktuelle Version
Bandwacht
Unter Bandwacht versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle für fremde Funkdienste in den dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbändern. Im interationalen Kontext heißt Bandwacht "Intruder Watch".
Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder CW-Aussendungen von Treibnetzbojen.
Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.
In Deutschland übernimmt die Interessengruppe (IG) Intruder-Watch die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de).
Ausführliche Informationen zur IG Intruder-Watch unter
IG Intruder-Watch
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