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Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.
Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.
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In Deutschland erfüllt das Referat Intruder Monitoring des DARC e.V. die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de).
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In Deutschland übernimmt die Interessengruppe (IG) Intruder-Watch die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de).
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Ausführliche Informationen zur Bandwacht unter<br>
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Ausführliche Informationen zur IG Intruder-Watch unter<br>
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[https://www.bandwacht.de DARC e.V. Referat Intruder Monitoring]<br>
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[https://www.intruder-watch.de IG Intruder-Watch]<br>
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[http://www.iarums-r1.org/ Monitoring System IARU R1]
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Meldeformular der Bandwacht unter<br>
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Meldeformular unter<br>
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[https://meldung.bandwacht.de Meldeformular Intruder]<br>
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[https://www.intruder-watch.de/intruder_melden.html Meldeformular Intruder]<br>

Aktuelle Version

Bandwacht

Unter Bandwacht versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle für fremde Funkdienste in den dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbändern. Im interationalen Kontext heißt Bandwacht "Intruder Watch".

Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder CW-Aussendungen von Treibnetzbojen.

Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.

In Deutschland übernimmt die Interessengruppe (IG) Intruder-Watch die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de).

Ausführliche Informationen zur IG Intruder-Watch unter
IG Intruder-Watch

Meldeformular unter
Meldeformular Intruder