K (hat Diskussion:Notfunk Einsätze des D23 nach Diskussion:Notfunkeinsätze des D23 verschoben) |
|||
(Der Versionsvergleich bezieht 2 dazwischen liegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
"(foobla)...und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen | "(foobla)...und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen | ||
wird" | wird" | ||
- | |||
Zeile 35: | Zeile 34: | ||
Wer mehr lesen will darf sich die Diskussion im IRC-Backlog vom | Wer mehr lesen will darf sich die Diskussion im IRC-Backlog vom | ||
12.05.2006 11:20Uhr durchlesen | 12.05.2006 11:20Uhr durchlesen | ||
+ | |||
+ | --[[Benutzer:Do2fox|DO2FOX]] 10:30, 12. May 2006 (CEST) |
Aktuelle Version
Wie ist Notfunk definiert? Was sind die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen? Was ist das wesen des Notfunk?
Man möge sich nach Möglichkeit überlegen ob man das Wirklich als Notfunkeinsatz verkaufen möchte.
--194.95.226.3 03:42, 12. May 2006 (CEST)
Wie ist Notfunk definiert? Was sind die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen? Was ist das wesen des Notfunk?
Man möge sich nach Möglichkeit überlegen ob man das Wirklich als Notfunkeinsatz verkaufen möchte.
1. Definition vom Notfunk:
Amateurfunkgesetz (§2 Abs.2)
"(foobla)...und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird"
2. Nationalen Rechtsgrundlage
Siehe AfuG, Satzung DARC.
3.
Das Wesen des Notfunks besteht Menschen in Notsituationen zu helfen. Und das muss nicht immer der grosse Tsunami sein. Wie beschrieben war dies eine Kurve die nicht einsehbar war und das Unfallrisiko somit erhöht.
Wer mehr lesen will darf sich die Diskussion im IRC-Backlog vom 12.05.2006 11:20Uhr durchlesen
--DO2FOX 10:30, 12. May 2006 (CEST)