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Unter Bandwacht versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle für fremde Funkdienste in den dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbändern. Im interationalen Kontext heißt Bandwacht "Intruder Watch".
Unter Bandwacht versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle für fremde Funkdienste in den dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbändern. Im interationalen Kontext heißt Bandwacht "Intruder Watch".
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Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder Treibnetzbojen.
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Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder CW-Aussendungen von Treibnetzbojen.
Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.
Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.

Version vom 07:34, 25. Mai 2022

Bandwacht

Unter Bandwacht versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle für fremde Funkdienste in den dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbändern. Im interationalen Kontext heißt Bandwacht "Intruder Watch".

Fremde Funkdienste innerhalb der exklusiven Bänder belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunks. Solche Bandeindringlinge werden auch englischsprachig Intruder genannt. Zu ihnen gehörten beispielsweise Überhorizontradare (OTHR), digitale militärische Übertragunsverfahren, wie LINK 11, CIS 12 oder auch STANAG 4285 sowie Taxifunk oder CW-Aussendungen von Treibnetzbojen.

Lokale EMV-Störungen, Beschwerden über andere Amateurfunkstationen oder Intruder im Bereich oberhalb 30 MHz gehören nicht zum Aufgabenbereich einer Bandwacht. Dies ist in der IARU Resolution 12-1 festgelegt.

In Deutschland erfüllt das Referat Intruder Monitoring des DARC e.V. die Aufgaben der Bandwacht und kooperiert zu diesem Zweck mit der Bundesnetzagentur (BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de).

Ausführliche Informationen zur Bandwacht unter
DARC e.V. Referat Intruder Monitoring
Monitoring System IARU R1

Meldeformular der Bandwacht unter
Meldeformular Intruder