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Folgende Club-, Relaisfunkstellen-, Sonderrufzeichen sind zur Zeit Mitgliedern des OVs zugeteilt: | Folgende Club-, Relaisfunkstellen-, Sonderrufzeichen sind zur Zeit Mitgliedern des OVs zugeteilt: | ||
- | == Clubstationen == | + | ==== Clubstationen ==== |
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- | == Relaisfunkstellen == | + | ==== Relaisfunkstellen ==== |
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- | == Sondercalls == | + | ==== Sondercalls ==== |
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Aktuell sind keine Sondercalls bekannt, die Mitgliedern des D23 zugeteilt sind. | Aktuell sind keine Sondercalls bekannt, die Mitgliedern des D23 zugeteilt sind. | ||
- | == Ausbildungsrufzeichen == | + | ==== Ausbildungsrufzeichen ==== |
Ab dem 24. Juni 2024 gilt die neue Regelung nach § 12 der Amateurfunkverordnung (AFuV) für den Ausbildungsfunkbetrieb im Amateurfunk. Danach können Personen ohne Amateurfunkzeugnis praktische Kenntnisse im Amateurfunk erwerben, indem sie unter der Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs funken. Der lizensierte Funkamateur muss mindestens ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A oder E besitzen und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften während des Ausbildungsfunkbetriebs. | Ab dem 24. Juni 2024 gilt die neue Regelung nach § 12 der Amateurfunkverordnung (AFuV) für den Ausbildungsfunkbetrieb im Amateurfunk. Danach können Personen ohne Amateurfunkzeugnis praktische Kenntnisse im Amateurfunk erwerben, indem sie unter der Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs funken. Der lizensierte Funkamateur muss mindestens ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A oder E besitzen und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften während des Ausbildungsfunkbetriebs. | ||
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Die bisher verwendeten Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird die einheitliche Regelung des Ausbildungsfunkbetriebs nach § 12 Abs. 3 der neuen AFuV gelten, wodurch die Zuteilung neuer DN-Rufzeichen entfällt. | Die bisher verwendeten Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird die einheitliche Regelung des Ausbildungsfunkbetriebs nach § 12 Abs. 3 der neuen AFuV gelten, wodurch die Zuteilung neuer DN-Rufzeichen entfällt. | ||
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- | + | == Kontakt == | |
- | [http://www.dl0bn.de/archiv/2003/dl3403.htm Bericht über die Gründung des D23 im DL-Rundspruch] | + | * Matrix: [https://matrix.to/#/#ov_d23:darc.de Livechat im DARC Matrix] |
+ | * IRC: [https://hq.macke.org:4443/chat Livechat #delta23 im IRCNet][http://dl0td.afthd.hg.tu-darmstadt.de/cgi-bin/irc.cgi Backup] | ||
+ | |||
+ | == Diverses == | ||
+ | * [http://www.dl0bn.de/archiv/2003/dl3403.htm Bericht über die Gründung des D23 im DL-Rundspruch] |
Version vom 18:05, 3. Aug. 2024
[ D23 - Daten und Fakten ] | [ D23 - Vorstand ] |
Inhaltsverzeichnis |
D23 - Daten und Fakten
Der OV wurde am 8. August 2003 offiziell auf dem zweiten Chaos Communication Camp des CCC in Altlandsberg bei Berlin gegründet.
Zur Zeit besteht der Ortsverband aus 121 Mitgliedern, von denen viele Neumitglieder im DARC sind. (Stand: 03.08.2024)
Rufzeichen
Folgende Club-, Relaisfunkstellen-, Sonderrufzeichen sind zur Zeit Mitgliedern des OVs zugeteilt:
Clubstationen
Rufzeichen: | Inhaber: | Pers. Rufzeichen: | Bemerkungen: |
DA0CCC | Lars Weiler | DC4LW | - |
DB0DF | Michael Dirska | DL1BFF | - |
DF0CCC | Holger | DF1QR | - |
DK0CCC | Thomas Osterried | DL9SAU | - |
DN0CCC | Denis Apel | DO7TC | Klasse E Clubcall |
DK0CRT | Michael Schwarz | DD3QG | - |
DR0T | Volker Wunsch | DB7TE | - |
DQ0O | Oliver Schlag | DL7TNY | - |
Relaisfunkstellen
Rufzeichen: | Inhaber: | Pers. Rufzeichen: | Bemerkungen: |
DB0CCC | Dirk Möll | DB5OY | http://www.db0ccc.de/ |
DO0KB | Michael Grigutsch | DO3BOX | DMR-Einstieg in Kerpen, CC15 |
Sondercalls
Aktuell sind keine Sondercalls bekannt, die Mitgliedern des D23 zugeteilt sind.
Ausbildungsrufzeichen
Ab dem 24. Juni 2024 gilt die neue Regelung nach § 12 der Amateurfunkverordnung (AFuV) für den Ausbildungsfunkbetrieb im Amateurfunk. Danach können Personen ohne Amateurfunkzeugnis praktische Kenntnisse im Amateurfunk erwerben, indem sie unter der Aufsicht eines lizenzierten Funkamateurs funken. Der lizensierte Funkamateur muss mindestens ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A oder E besitzen und trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften während des Ausbildungsfunkbetriebs.
Der Ausbildungsfunkbetrieb erfolgt unter dem Rufzeichen des aufsichtführenden Funkamateurs, spezielle Ausbildungsrufzeichen sind nicht mehr erforderlich. Der aufsichtführende Funkamateur muss sicherstellen, dass alle Regeln und Bestimmungen der AFuV eingehalten werden. Es wird empfohlen, die Ausbildungszeiten und die Namen der beteiligten Personen zu dokumentieren, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Der Ausbildungsfunkbetrieb kann auf allen für den Amateurfunk freigegebenen Frequenzen und mit allen zugelassenen Betriebsarten durchgeführt werden. So können Neueinsteiger unter Anleitung praktische Erfahrungen sammeln und sich optimal auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten.
Diese neuen Regelungen erleichtern den Einstieg in den Amateurfunk, da Neueinsteiger unter Anleitung praktische Erfahrungen sammeln und sich optimal auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten können. Der Zusatz /trainie ist ein informeller Hinweis auf den Status des Teilnehmers als Auszubildender im Amateurfunk.
Die bisher verwendeten Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird die einheitliche Regelung des Ausbildungsfunkbetriebs nach § 12 Abs. 3 der neuen AFuV gelten, wodurch die Zuteilung neuer DN-Rufzeichen entfällt.
Kontakt
- Matrix: Livechat im DARC Matrix
- IRC: Livechat #delta23 im IRCNetBackup