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QTH-Wechsel

Bezeichnet den Standortwechsel einer ortsfesten Amateurfunkstelle, was in der Regel auf den Umzug eines Funkamateurs zurückzuführen ist. Der Funkamateur hat sich binnen zwei Wochen bei der ihm zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu melden. Dazu wird ein formloses Schreiben mit der neuen Adresse und die Originalurkunde über die „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst“ benötigt.